vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die EU-Entwaldungsverordnung - Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette

UnternehmensberichterstattungBarbara Coudenhove-Kalergi/Stefan MerlRWZ 2024/17RWZ 2024, 85 Heft 3 v. 27.3.2024

Mit der Verordnung (EU) 2023/1115 (EU Deforestation Regulation bzw Entwaldungsverordnung - in der Folge: EUDR) erhalten alle Unternehmen, die "relevante Rohstoffe", wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz, oder Erzeugnisse, die relevante Rohstoffe enthalten, in Verkehr bringen, am Markt bereitstellen oder ausführen wollen, neue und umfangreiche Sorgfaltspflichten. Es muss gem Art 3 EUDR sichergestellt werden, dass diese a) entwaldungsfrei sind, b) die Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes eingehalten wurden und c) eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Diese bedarf umfangreicher Informationsanforderungen an die Herkunft relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse, eine belastbare Risikobewertung sowie risikomindernde Maßnahmen zur Sicherstellung der Entwaldungsfreiheit. Damit gehen des Weiteren lückenlose Dokumentationspflichten einher sowie eine "öffentlich (auch im Internet) zugängliche und möglichst umfassende"11Art 12 Abs 3 EUDR. jährliche Berichterstattung über ihre Sorgfaltspflichtregelung. Der Artikel beleuchtet die wesentlichen Elemente der EUDR, welche Anforderungen sich für die betroffenen Unternehmen ergeben und welche Dokumentationsanforderungen und Berichterstattungspflichten dies zur Folge hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte