Das vor dem Sommer beschlossene AbgÄG 20231 sieht ua bedeutende Neuerungen für die grenzüberschreitende Umgründungspraxis vor.2 Dabei wurden im UmgrStG steuerliche Begleitregelungen zum nahezu zeitgleich beschlossenen EU-UmgrG3 vorgesehen, die primär Auswirkungen auf grenzüberschreitende Spaltungen, punktuell aber auch auf grenzüberschreitende Einbringungen haben. Die steuerliche Begleitlegistik zum EU-UmgrG bot zudem Anlass, die Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung auf Anteilsinhaberebene im Zuge von Verschmelzungen und Spaltungen mit Auslandsbezug zu erweitern, um unerwünschten Gestaltungen entgegenzuwirken. Insb der Anwendungsbereich der neuen Entstrickungsregelung hat im Schrifttum bereits zu ersten Zweifelsfragen geführt. Der vorliegende Beitrag geht vor diesem Hintergrund näher auf diese für die Unternehmensbesteuerung relevanten Neuerungen ein.