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Ein Überblick über die neuen Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sozialbereich (ESRS S1-4)

UnternehmensberichterstattungUniv.-Prof. Dr. Dr. Georg Schneider/Lisa Walcher, BSc MScRWZ 2023/42RWZ 2023, 218 Heft 7 und 8 v. 28.8.2023

Die CSRD**Der Stand dieses Beitrags ist der 30. 6. 2023. (RL 2022/2464/EU )11Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG , 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen; im Folgenden CSRD. sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa auf Basis eigener europäischer Standards zu erfolgen hat. Damit unterscheidet sich die Vorgehensweise stark von der bisherigen Praxis, die es erlaubte, beliebige Rahmenwerke heranzuziehen bzw ganz auf diese zu verzichten. Bei der Entwicklung der Standards war - wie in der CSRD vorgesehen - EFRAG beteiligt. Die eigentlichen Standards (ESRS - European Sustainability Reporting Standards) sollen jedoch als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission herausgegeben werden. Kürzlich hat die Kommission einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht.22Ares(2023)4009405 vom 9. 6. 2023. Die Entwürfe sind unter folgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-European-sustainability-reporting-standards-first-set_en . Die eigentlichen Standards finden sich in Annex I zu Ares(2023)4009405. Annex II enthält wichtige Begriffsdefinitionen. Die Entwürfe basieren stark auf den Entwürfen von EFRAG, jedoch gibt es gewisse Abweichungen.33Ein Überblick über die Entwürfe von EFRAG findet sich in Sternisko/Rosanowski, Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt Form an: Einblicke in den aktuellen Stand der sektoragnostischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), RWZ 2/2023, 51-58. Ein allgemeiner Überblick über das sich stark verändernde regulatorische Umfeld findet sich in Aschauer/Schneider/Strakova, Aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, RWZ 1/2022, 21-29. Diese Abweichungen beziehen sich ua auf strukturelle Aspekte und insb auch auf Übergangsbestimmungen bzw das sog "Phasing-in".44Die Entwürfe ("First Set of draft ESRS") von EFRAG sind auf den Seiten von EFRAG unter folgendem Link abrufbar: https://www.efrag.org/lab6#subtitle4 . Der Entwurf enthält vier Standards (ESRS S1-4), die der Sozialberichterstattung zuzuordnen sind. Ziel des vorliegenden Artikels ist es, diese überblicksmäßig vorzustellen. Die Darstellung in diesem Artikel bezieht sich auf die Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für große Kapitalgesellschaften gelten. Erleichterte Anforderungen für KMUs werden nicht dargestellt.

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