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Aktuelles zum (Öko-)Investitionsfreibetrag: Öko-IFB-VO und Fossile-Energieträger-Anlagen-VO veröffentlicht

Gesellschafts- und SteuerrechtMMag. Susanne Reisinger/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2023/33RWZ 2023, 169 Heft 6 v. 30.6.2023

Kürzlich wurden die beiden Verordnungen zum neuen (Öko-)Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG) finalisiert und im BGBl11BGBl II 2023/155 und BGBl II 2023/156. veröffentlicht. Aus diesen Verordnungen ergibt sich einerseits, für welche Wirtschaftsgüter der erhöhte Investitionsfreibetrag von 15 % (Öko-IFB) in Anspruch genommen werden kann (Öko-IFB-VO)22Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist (Öko-IFB-VO), vgl dazu näher Pkt 2. und andererseits, welche Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern von der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages generell ausgenommen sind (Fossile-Energieträger-Anlagen-VO).33Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die vom Investitionsfreibetrag ausgenommenen Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern (Fossile-Energieträger-Anlagen-VO), vgl dazu näher Pkt 3. Der vorliegende Beitrag geht näher auf den Regelungsinhalt der beiden Verordnungen ein.

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