Cashflow-Sonderrechte wie Liquidationspräferenzen oder Verwässerungsschutzklauseln sind regelmäßig Bestandteil von Beteiligungsverträgen im Venture-Capital-Bereich. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Einfluss von Liquidationspräferenzen auf den gesamten Unternehmenswert und den anteiligen Wert der verschiedenen Eigenkapitalgeber. Dabei zeigt sich, dass in der Praxis verwendete einfache Regeln wie die Post-Money-Bewertung nicht zur Bestimmung des Unternehmenswertes geeignet sind, weil sie (unzutreffend) davon ausgehen, dass alle Anteile mit den gleichen Rechten ausgestattet sind und somit diese Sonderrechte ignorieren. Im Regelfall führt dies zu überhöhten Unternehmenswerten und auch zu überhöhten Werten für die weniger priorisierten Eigenkapitalanteile.1