Kürzlich wurde der umfangreiche EStR-Wartungserlass 2023 veröffentlicht.1 Dieser enthält auch für die Unternehmensbesteuerung relevante Neuerungen, die weitgehend auf die Verarbeitung der legistischen Neuerungen durch das ÖkoStRefG 20222 zurückzuführen sind. Dazu zählen insb der neue Investitionsfreibetrag und die Besteuerung von Kryptowährungen. Der vorliegende Beitrag geht näher auf diese sowie weitere - aus dem Blickwinkel der Unternehmensbesteuerung wesentliche - Neuerungen ein.