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Der Anwenderkreis der CSRD - Welche Unternehmen und (Teil-)Konzerne müssen wann berichten?

UnternehmensberichterstattungDr. Werner Gedlicka/Philipp Hummer, MSc (WU)/Dr. Jennifer Wedl/Nicole Wosak, MSc (WU)RWZ 2023/71RWZ 2023, 395 Heft 12 v. 21.12.2023

Am 16. Dezember 2022 wurde die neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("NHB")11Dieser Beitrag ist zuerst in iwp-journal 3/2023, 22, im September 2023 erschienen. von Unternehmen ("Corporate Sustainability Reporting Directive" - "CSRD"),22Richtlinie 2022/2464 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG , 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Abl L 2022/322, 15. welche die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ("Non-Financial Reporting Directive" - "NFRD")33Richtlinie 2014/95 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, Abl L 2014/330, 1. ablöst, im Amtsblatt der Europäischen Union ("EU") veröffentlicht. Diese ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen dieser neuen Richtlinie, die zu maßgeblichen Änderungen bestehender Richtlinien wie der Bilanz-RL 2013/34/EU 44Richtlinie 2013/34 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, Abl L 2023/182, 19 geändert durch Richtlinie 2022/2464 . führte, kommt es zu umfangreichen neuen Regelungen für die NHB. Die Änderungen der Bilanz-RL sollen zum Großteil im dritten Buch des UGB umgesetzt werden, welches fortan auskunftsgemäß nicht mehr die Bezeichnung "Rechnungslegung", sondern "Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung" tragen soll. Ein bedeutender Aspekt der CSRD ist die erhebliche Ausweitung des betroffenen Anwenderkreises der NHB im Vergleich zur nichtfinanziellen Berichterstattung iSd NFRD. Der folgende Beitrag stellt den vorgesehenen Anwenderkreis der CSRD dar und zeigt auf, welche Unternehmen bzw (Teil-)Konzerne ab wann unter die Berichterstattungspflicht fallen, sowie, ob und in welcher Form Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

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