Am 17. 10. 2023 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Anhebung der monetären Größenkriterien für Kleinstunternehmen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen in der Rechnungslegungsrichtlinie erlassen. Grund dafür ist die seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 hohe kumulierte Inflation in den EU-27, infolge derer Unternehmen zunehmend Schwellenwerte für höhere Größenklassen überschreiten und somit von zusätzlichen Berichtspflichten betroffen sind.