Zur Förderung der Geschlechterdiversität in den Leitungspositionen von Unternehmen setzen europäische Länder auf gesetzliche Regelungen und/oder Empfehlungen. In Österreich gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. 1. 2018 eine gesetzliche Quote für den Aufsichtsrat. Basierend auf 58 börsennotierten österreichischen Unternehmen werden die Auswirkungen der Quote und Brancheneinflüsse auf die Geschlechterdiversität in Vorstand und Aufsichtsrat untersucht. In Bezug auf finanzielle Effekte zeigen sich nur geringe Auswirkungen höherer Geschlechtervielfalt auf die Unternehmensperformance (Tobin’s Q-Ratio und ROA).