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Haftung Abschlussprüfer

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtBearbeiter: Thomas WengerRWZ 2023/54RWZ 2023, 306 Heft 10 v. 27.10.2023

Den Haftungsansprüchen der geprüften Gesellschaft gegen den Abschlussprüfer kommt hinsichtlich der Haftungsobergrenze nach § 275 Abs 2 UGB (und § 62a BWG) der Vorrang vor Ansprüchen Dritter zu.

OGH 21. 6. 2023, 3 Ob 58/23k

Problem

Die beklagte Abschlussprüferin erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke zu den Jahresabschlüssen einer Bank für die Jahre 2006 bis 2018 (wobei sie den letzten für 2018 Mitte 2020 zurückzog).11Es handelt sich um die Commerzialbank Mattersburg.

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