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Aktuelles zur Zinsschranke im Lichte des KStR-Wartungserlasses 2021

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Michael Schilcher/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2021/67RWZ 2021, 355 Heft 12 v. 27.12.2021

Der KStR-Wartungserlass 202111KStR-Wartungserlass 2021, BMF-AV Nr 156/2021 vom 5. 11. 2021, 2021-0.768.485. behandelt zahlreiche Neuerungen für die Konzern- und Unternehmensbesteuerung.22Siehe dazu im Überblick Schlager, Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2021, SWK 2021, 1383 ff (1383 ff); Schilcher/Titz, KStR-Wartungserlass 2021 - Aktuelles aus der Unternehmensbesteuerung, RdW 2021, 879 ff (879 ff). Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf der mit dem COVID-19-StMG umgesetzten Zinsschranke, nach deren Grundregel ein Zinsüberhang eines Wirtschaftsjahres nur im Ausmaß von 30 % des steuerlichen EBITDA (= verrechenbares EBITDA) dieses Wirtschaftsjahres abzugsfähig ist (§ 12a Abs 1 KStG). Da § 12a KStG erstmals in Wirtschaftsjahren anzuwenden ist, die nach dem 31. 12. 2020 beginnen, wurden die diesbezüglichen Ausführungen in den KStR von der Praxis bereits mit Spannung erwartet. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen - insb auch aus Sicht des Rechnungswesens interessanten - Neuerungen geben.

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