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Virtuelle Versammlungen nach dem COVID-19-GesG

Gesellschafts- und SteuerrechtRA Dr. Thomas Wenger/RAA Dr. Gabriel EbnerRWZ 2020/21RWZ 2020, 109 Heft 4 v. 30.4.2020

zuvor abrufbar unter: RWZ_digitalOnly 2020/16

Aktuell wird die Bedeutung flexibler Mechanismen zur Willensbildung im Gesellschaftsrecht spürbar. Denn in Zeiten von Ansteckungsrisiko und Ausgangsbeschränkungen ist die Abhaltung von Versammlungen mit physischer Anwesenheit vielfach nicht möglich. Der Gesetzgeber hat rasch reagiert und virtuelle Versammlungen im Gesellschaftsrecht generell für zulässig erklärt.

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