Das Konzept der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung entstammt dem ISQC 1.1 Durch dessen Aufnahme in den Art 8 der Abschlussprüfungs-Verordnung AP-VO (EU)2 gehören diese Vorschriften zum inländischen Rechtsbestand; in den Jahren davor gab es bereits ähnliche, nunmehr aufgehobene Regelungen des IWP. Die KSW hat auf Basis der AP-VO (EU) Details zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung durch Verordnung geregelt.3