Bereits in den Jahren 2008 und 2015 wurde vom Verfasser die Vereinbarkeit des Vergaberechts mit dem Unternehmensrecht im Verfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers infrage gestellt bzw verneint.1 In diesen Beiträgen ging es neben rechtlichen auch um praktische Bedenken gegen eine parallele Anwendbarkeit der beiden Normenkomplexe. Nach weiteren Beiträgen von Holoubek2 und Eiselsberg3 zu diesem Thema, die jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, diskutiert dieser Beitrag einmal mehr die Frage, ob öffentliche Unternehmen bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung das Vergaberecht beachten müssen. Dabei wird dieses Mal der Versuch unternommen, vertieft auf rechtsdogmatische Erwägungen Bedacht zu nehmen und die Antwort auch auf europarechtlicher Ebene zu geben.