Qualifizierte Fehler des Schiedsgutachtens, die zu einer Abweichung vom Unternehmenswert von 3,8 % führen, beseitigen die Bindungswirkung des Schiedsgutachtens.
Qualifizierte Fehler des Schiedsgutachtens, die zu einer Abweichung vom Unternehmenswert von 3,8 % führen, beseitigen die Bindungswirkung des Schiedsgutachtens.