Im Rahmen des APRÄG 2016 wurde auch das System der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften im Gefolge der EU Audit Reform neu konzipiert. Aus den "externen Qualitätsprüfungen" gemäß Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) wurden Qualitätssicherungsprüfungen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG). Zusätzlich wurden für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) durchführen, Inspektionen eingeführt.