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Zur risikoorientierten Anordnung von Qualitätssicherungsprüfungen gemäß APAG

EnforcementMag. Manuel Schallar**Der Autor ist Jurist in der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) und vertritt seine persönliche Meinung.RWZ 2018/33RWZ 2018, 169 Heft 5 v. 29.5.2018

Im Rahmen des APRÄG 2016 wurde auch das System der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften im Gefolge der EU Audit Reform neu konzipiert. Aus den "externen Qualitätsprüfungen" gemäß Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) wurden Qualitätssicherungsprüfungen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG). Zusätzlich wurden für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) durchführen, Inspektionen eingeführt.

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