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Highlights aus dem UmgrStR-Wartungserlass 2018

AktuellesMag. Christoph Schlager/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2018/30RWZ 2018, 143 Heft 5 v. 29.5.2018

In den letzten Jahren fand regelmäßig eine Aktualisierung der Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) statt. Auch im Jahr 2018 werden die UmgrStR einer Wartung unterzogen, um auf dem letzten Stand zu bleiben. Die Änderungen im derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegenden Wartungserlass 201811Der Begutachtungsentwurf ist abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Neue-Erlaesse.html gehen primär zurück auf die Rechtsprechung, die Verarbeitung von Einzelauskünften und eine Reihe von Anregungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die die Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der UmgrStR erhöhen sollen. In der Endversion sollen auch die Änderungen durch das zu beschließende Jahressteuergesetz 2018 verarbeitet werden.22Dieses liegt derzeit als Begutachtungsentwurf vor, siehe 36/ME 26. GP . Die Begutachtungsfrist endet am 16. 5. 2018. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen thematisch geordnet dar.

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