In den letzten Jahren fand regelmäßig eine Aktualisierung der Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) statt. Auch im Jahr 2018 werden die UmgrStR einer Wartung unterzogen, um auf dem letzten Stand zu bleiben. Die Änderungen im derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegenden Wartungserlass 20181 gehen primär zurück auf die Rechtsprechung, die Verarbeitung von Einzelauskünften und eine Reihe von Anregungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die die Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der UmgrStR erhöhen sollen. In der Endversion sollen auch die Änderungen durch das zu beschließende Jahressteuergesetz 2018 verarbeitet werden.2 Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen thematisch geordnet dar.