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Jahressteuergesetz 2018 in Begutachtung: Highlights aus Sicht der Unternehmensbesteuerung

AktuellesMag. Christoph SchlagerRWZ 2018/25RWZ 2018, 111 Heft 4 v. 27.4.2018

Nicht zum ersten Mal ist in einem Regierungsprogramm ein "Jahressteuergesetz" statt mehrerer Abgabenänderungsgesetze pro Jahr vorgesehen. Der Titel des am 9. 4. 2018 zur Begutachtung versendeten Gesetzesentwurfes lässt aber hoffen, dass nun tatsächlich die wesentlichen steuerlichen Änderungen des Jahres 2018 in diesem Paket erfolgen.11Zwei steuerliche Maßnahmen (reduzierter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsumsätze, Umsetzung der DSGVO) werden in gesonderten Gesetzespaketen umgesetzt; der Familienbonus Plus wurde gesondert in Begutachtung geschickt, soll aber voraussichtlich in das JStG 2018 integriert werden. Zu den Maßnahmen siehe auch SWK, Familienbonus Plus, BAO-Novelle, Senkung des Steuersatzes für Beherbergung und Camping, SWK 8/2018, 381. Die Umsetzung von Bestimmungen der Anti-BEPS-Richtlinie (Hinzurechnungsbesteuerung, Missbrauch, Wegzug) sowie eines Teiles der Vorgaben des Regierungsprogrammes (insb Ruling und Horizontal Monitoring) machen das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) besonders relevant für Unternehmen. Diese für die Praxis wesentlichen Änderungen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden. Daneben enthält der Begutachtungsentwurf des JStG 2018 noch eine Reihe weiterer zukunftsweisender Maßnahmen, wie insb die Ermöglichung von SEPA-Lastschriften, ein vereinfachtes, elektronisches Verfahren zum Nachweis der Körperbehinderung in der motorbezogenen Versicherungssteuer oder die umsatzsteuerliche Umsetzung des E-Commerce-Pakets.

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