Die nachträgliche Einführung einer Schiedsklausel im GmbH-Gesellschaftsvertrag bedarf - ebenso wie die nachträgliche Verankerung oder Verschärfung einer Vinkulierungsklausel - der Zustimmung aller Gesellschafter.
OGH 21. 12. 2017, 6 Ob 104/17p
Problem
Bei einer GmbH wurde in einer außerordentlichen Generalversammlung (TOP 4) eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, welche im Vergleich zum bisherigen Gesellschaftsvertrag ua zwei neue bzw geänderte Bestimmungen vorsah: