Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wurden die Vorgaben der NFI-Richtlinie hinsichtlich der Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen umgesetzt. Das Hauptaugenmerk der Novelle liegt in der Verpflichtung der Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in den Lagebericht. Aus diesem Grund hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) seine Stellungnahme zur Lageberichterstattung überarbeitet und insb um das Kapitel 9 "Nichtfinanzielle Erklärung bzw nichtfinanzieller Bericht" ergänzt. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Erkenntnissen des AFRAC sowie weiterführenden Fragestellungen auseinander, die sich im Zusammenhang mit den aus den §§ 243b und 267a UGB ergehenden Verpflichtungen ergeben.