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Veräußerung des gesamten Vermögens der GmbH

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2018/61RWZ 2018, 321 Heft 10 v. 30.10.2018

Die Veräußerung des gesamten Vermögens der GmbH bedarf analog § 237 AktG der Zustimmung der Generalversammlung mit einer Mehrheit von zumindest drei Viertel der abgegebenen Stimmen, wobei der OGH offenlässt, ob Einstimmigkeit erforderlich sein könnte. Der Generalversammlungsbeschluss ist Wirksamkeitsvoraussetzung für das Veräußerungsgeschäft.

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