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Praktische Fragestellungen bei der neuen Hinzurechnungsbesteuerung - § 10a KStG

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Martin Jann/Mag. Hannes Rasner/Benjamin Fassl, M.A./Mag. Thomas Moisi, BSc (WU)RWZ 2018/60RWZ 2018, 316 Heft 10 v. 30.10.2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 überführte der Gesetzgeber in § 10a KStG das Controlled Foreign Company (CFC)-Konzept aus der Anti-BEPS-Richtlinie in nationales Recht. Um unerwünschten Gewinnverlagerungen entgegenzutreten, sollen Passiveinkünfte von im Ausland niedrigbesteuerten Gesellschaften - unabhängig von einer Gewinnausschüttung - unmittelbar der beherrschenden inländischen Gesellschaft zugerechnet werden. Die Neuregelung wird ab 2019 wirksam.

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