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Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland

Revision und KontrolleAss.-Prof. Mag.-Dipl.-Ing. Dr. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder MIM (CEMS)/Dennis Pietzka, MScRWZ 2017/54RWZ 2017, 253 Heft 7 und 8 v. 10.8.2017

In Deutschland wurden die Verordnung (EU) 537/2014 11Verordnung (EU) 537/2014 vom 16. 4. 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, ABl EU vom 27. 5. 2014 L 158, 77. (Abschlussprüfer-VO) sowie die Richtlinie 2014/56/EU 22Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 zur Änderung der Richtlinie. 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl EU vom 27. 5. 2014 L 158, 196. (Abschlussprüfer-RL) unter Inanspruchnahme gewisser Wahlrechte im Abschlussprüfungsreformgesetz33Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG) vom 10. 5. 2016, BGBl I 2016, 1142. (AReG) und im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz44Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG) vom 31. 3. 2016, BGBl I 2016, 518. (APAReG) umgesetzt, während Österreich die Änderungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Gesetzesform gegossen hat.55Vgl Schönauer, RWZ 2017, 250 ff. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Umsetzung der Verordnung (EU) 537/2014 und die Ausübung der darin enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte durch den deutschen Gesetzgeber zu untersuchen.

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