Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde im UGB erstmals die Möglichkeit geschaffen, latente Steuern aus Verlustvorträgen zu aktivieren. Die damit verbundenen Steuerentlastungen in Form verminderter Steuerzahlungen in der Zukunft unterliegen naturgemäß Unsicherheiten, die einige Fragestellungen in Theorie und Praxis aufwerfen.