Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 BGBl I 2015/22 (RÄG 2014) wurden die Bestimmungen über latente Steuern im § 198 Abs 9 und 10 UGB grundlegend geändert. Das AFRAC hat sich in seiner Stellungnahme 302 ausführlich mit der Bilanzierung latenter Steuern im unternehmensrechtlichen Abschluss beschäftigt. Über Personengesellschaften findet sich darin aber nur eine einzige Randzahl (Rz 43), die Erläuterungen dazu umfassen ebenfalls nur drei Seiten. Die steuerlichen Auswirkungen einer Personengesellschaft auf den Jahresabschluss eines Gesellschafters werden aber meist unterschätzt. Auf die zusätzlichen Fragen im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Personengesellschaften und mit Anteilen an ausländischen Personengesellschaften wird hier nicht eingegangen.