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Bilanzberichtigung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2017/37RWZ 2017, 181 Heft 6 v. 28.6.2017

Eine Bilanz ist nach § 4 Abs 2 EStG (bis zur Wurzel) zwingend zu berichtigen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Bilanzansatz nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages objektiv unrichtig ist und dem Steuerpflichtigen die Umstände bei der Bilanzerstellung bekannt waren (oder bekannt sein mussten).

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