Mit dem am 15. 1. 2018 in Kraft tretenden Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz werden alle praxisrelevanten österreichischen Rechtsträger dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register zu melden. Die Meldungen haben, sofern keine Befreiung von der Meldepflicht anwendbar ist, bis 1. 6. 2018 zu erfolgen. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.