Teilbereichsprüfer werden vom Konzernabschlussprüfer zunehmend aufgefordert, Arbeitspapiere oder gar die gesamte Prüfungsdokumentation zu übermitteln oder vollen Zugang zum Prüfungsakt zu gewähren. Sie sehen sich dabei mit einer unübersichtlichen Gemengelage von Rechtsvorschriften konfrontiert. Neben den österreichischen Gesetzen gilt es, deren unionsrechtlichen Hintergrund zu verstehen. Dieser Beitrag versucht, die rechtlichen Grundlagen zu klären und ein wenig Klarheit zu verschaffen.