Der vorliegende Sachverhalt wird im Rahmen eines zweiteiligen Beitrags unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Rechnungslegungsnormen erörtert. Vor allem geht es um die Beantwortung der Fragestellung, ob die nach internationalen Rechnungslegungsstandards verfolgte Effektivzinsmethodik mit den im UGB verankerten nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu vereinbaren ist. Die mit Rückgriff auf die Effektivzinsmethode sich ergebenden bilanziellen Auswirkungen betreffen sowohl die Bewertung als auch den Ausweis von zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im ersten Teil dieses Beitrags wird die Bewertung der im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft anfallenden Gebühren und Entgelte diskutiert.