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Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den nichtfinanziellen Bericht11Das vorliegende Manuskript schuldet viel der bereits lange währenden Zusammenarbeit mit WP/StB Mag. Brigitte Frey und ist dieser in Dankbarkeit gewidmet.

AktuellesMag. (FH) Josef BaumüllerRWZ 2017/62RWZ 2017, 299 Heft 10 v. 31.10.2017

Ein bereits viel diskutierter Aspekt des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) ist jener des Wahlrechts gem § 243b Abs 6 UGB zur Erstellung eines "gesonderten nichtfinanziellen Berichtes".22Statt vieler Baumüller/Schaffhauser-Linzatti, Nichtfinanzielle Erklärung oder nichtfinanzieller Bericht? CFO 2017, 102. Neben anderen positiven Effekten betrifft einer der für die Praxis relevanten Vorteile der Ausübung dieses Wahlrechts die Fristen für die Aufstellung und Offenlegung der Berichterstattung. Vor dem Hintergrund vernehmbarer Unsicherheiten in der Auslegung des Gesetzestextes wird im nachstehenden Beitrag eine detaillierte Analyse der sich aus diesem ergebenden Abwägungen und Implikationen vorgenommen.

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