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Überlegungen zur Sinnhaftigkeit eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts von Privatstiftungen

RechnungswesenMag. Regina Reiter, WP und StB, CPARWZ 2016/58RWZ 2016, 257 Heft 7 und 8 v. 12.8.2016

Die Rechnungslegung von Privatstiftungen ist in § 18 PSG11BGBl 1993/694 idgF. geregelt. § 18 verweist auf sinngemäß anzuwendende22Zur "sinngemäßen Anwendung" siehe AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2014 "Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen". entsprechende Bestimmungen des UGB, ua auf die §§ 244 bis 267 UGB über den Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Obwohl es sich gem Art X PSG um dynamische Verweise handelt und die Bestimmungen des UGB zur Konzernrechnungslegung seit 1993 mehrfache Novellierungen erfuhren, wurden die Bestimmungen und Verweise des § 18 seit dem Jahr 1993 bisher nie novelliert. Die im Begutachtungsentwurf des RÄG 2014 vorgesehene Anpassung des § 18 PSG wurde aus politischen Gründen wegen wesentlicher Differenzen in den Stellungnahmen bezüglich einer Konzernrechnungslegung und Offenlegung nicht in das Gesetz aufgenommen.

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