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Nachrangigkeitserklärungen als begleitende Maßnahmen - eine Replik auf OLG Wien 15. 11. 2004, 28 R 111/04f, 28 R 112/04b

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Miriam SimsaRWZ 2016/34RWZ 2016, 151 Heft 5 v. 25.5.2016

Die Verschmelzung einer Gesellschaft mit negativem Verkehrswert kann, bei entsprechenden begleitenden Maßnahmen, zulässig sein. Eine solche begleitende Maßnahme kann auch die Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung iSd § 67 Abs 3 IO sein.

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