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Strafbarkeitslücke im Bilanzstrafrecht für (Mitarbeiter von) Prüfungsgesellschaften

AktuellesRA Dr. Thomas WengerRWZ 2016/32RWZ 2016, 145 Heft 5 v. 25.5.2016

Karollus und Wolkerstorfer11 Karollus/Wolkerstorfer, § 163b StGB: Das neue Bilanzstrafrecht läuft bei Prüfungsgesellschaften ins Leere! wbl 2016, 132. haben jüngst herausgearbeitet, dass der neue § 163b StGB (Unvertretbare Berichte von Prüfern bestimmter Verbände) mangels einer entsprechenden Erstreckungsklausel nicht anwendbar ist, wenn eine Prüfungsgesellschaft (und nicht eine natürliche Person) zum Prüfer (Abschlussprüfer, Gründungsprüfer etc) bestellt ist, und dass das strafrechtliche Analogieverbot verbietet, diese offenbar unbeabsichtigte Gesetzeslücke zu füllen.

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