Im Rahmen des RÄG 2014 wurden die Regelungen zur Bilanzierung latenter Steuern nach UGB weitgehend denen der IFRS angepasst. Da diese Regeln aber von der Systematik der zugrunde liegenden Bilanzierung abhängig sind, kann die Bilanzierung latenter Steuern in Einzelfällen dennoch nach UGB ganz anders erfolgen als nach IFRS. Dies wird im folgenden Beitrag anhand des Beispiels "Erwerb einer Objektgesellschaft" demonstriert.