Das BFG hatte in seiner Entscheidung vom 14. 10. 2015, RV/7101313/2010, das Ausscheiden einer Körperschaft aus einer Unternehmensgruppe gem § 9 KStG aufgrund einer errichtenden Umwandlung iSd UmgrStG innerhalb der dreijährigen Mindestdauer und die Frage der steuerlichen Rückabwicklung gem § 9 Abs 10 KStG zu beurteilen. Im Rahmen dieses Beitrags werden die Argumente des BFG dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.