Um den Jahreswechsel sowie im Laufe des Jahres treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Es folgt ein auszugsweiser Überblick weitgehend in chronologischer Ordnung (Erscheinen der Bundesgesetzblätter), wobei aufgrund der Fülle der diesjährigen Gesetzesänderungen an dieser Stelle vorerst vorwiegend solche Änderungen dargestellt werden, die für Unternehmen wesentliche Neuerungen in steuer-, gebühren-, bilanz- und strafrechtlicher Hinsicht bringen und mit 1. 1. 2016 in Kraft getreten sind. In einem 2. Teil im Februar-Heft der RWZ werden wir weitere Gesetzesänderungen - insb solche, die erst im Laufe des Jahres 2016 schlagend werden - vorstellen.