Mit dem sog Konsolidierungspaket trat am 1. 1. 2014 in der EU IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements) in Kraft. Für Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) ergeben sich daraus essenzielle Fragen der Anwendung und Einbeziehung in den Konzernabschluss. Wesentliche Bedeutung kommt den ARGEN insb in der Bauwirtschaft zu. Im Juni 2015 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee, AFRAC) die Stellungnahme "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" beschlossen. Der Beitrag erläutert Hintergründe und Regelungen dieser neuen AFRAC-Stellungnahme. Der Verfasser hat die zur Vorbereitung der Stellungnahme von der AFRAC-Arbeitsgruppe "International Financial Reporting" eingesetzte Subarbeitsgruppe geleitet.