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AG: Stimmverbot des vom befangenen Organmitglied beherrschten Aktionärs (Privatstiftung)

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtBearbeiter: Thomas WengerRWZ 2015/65RWZ 2015, 283 Heft 9 v. 29.9.2015

Ein Stimmverbot - hier: bei der Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds - greift nicht erst bei "Wesensgleichheit" des Aktionärs (hier: Privatstiftung) mit dem Organmitglied, sondern schon dann, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.

OGH 31. 7. 2015, 6 Ob 196/14p

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