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Auswirkungen des RÄG 2014 auf Konsolidierungsmaßnahmen11Der Beitrag basiert teilweise auf der Kommentierung zur Konzernrechnungslegung des SWK-Spezials RÄG 2014 - Reform des Bilanzrechts, herausgegeben von Dokalik/Hirschler, an der die beiden Autoren maßgeblich mitgewirkt haben. Für die kritische Durchsicht und Diskussionsbereitschaft des Manuskripts bedanken sich die Autoren bei Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler.

RechnungswesenMMag. Jürgen Reinold/Mag. Karl Stückler, BSc, LL.BRWZ 2015/64RWZ 2015, 271 Heft 7 und 8 v. 24.8.2015

Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)22BGBl I 2015/22. wird die Bilanzrichtlinie33Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 6. 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates; in der Folge "Bilanzrichtlinie" genannt. umgesetzt und das österreichische Bilanzrecht (weiter) modernisiert. Die Neuregelungen treten mit 20. 7. 2015 in Kraft und sind grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen.44Eine Sonderregelung besteht für die neuen Schwellenwerte nach § 246 Abs 1 UGB, die gem § 906 Abs 29 UGB auch für Beobachtungszeiträume anzuwenden sind, die vor dem 1. 1. 2016 liegen. Die Auswirkungen des RÄG 2014 auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses wurden bereits in diesem Heft auf Seite 235 ff behandelt.55Vgl Reinold/Stückler, Konzernrechnungslegungspflicht und RÄG 2014, in diesem Heft, RWZ 2015/59, 235 ff. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die sonstigen Auswirkungen des RÄG 2014 in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

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