Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 20141 (RÄG 2014) wird das Dritte Buch des UGB (§§ 189-283) umfassend reformiert. Dementsprechend groß ist auch die Anzahl jener Vorschriften, die den Übergang von der alten auf die neue Rechtslage regeln. Mit dem nachfolgenden Artikel wird zum einen das Ziel verfolgt, aufzuzeigen, dass sich iZm den Übergangsvorschriften zum RÄG 2014 eine Reihe von Zweifelsfragen stellen, die den Rechtsanwendern einen nicht unerheblichen Interpretationsspielraum offenlassen. Zusätzlich werden Vorschläge für eine sachgerechte Lösung von Problemen bei der Anwendung der Übergangsvorschriften präsentiert, um bestehende Unklarheiten zu bereinigen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten.