Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 hat sich ua zum Ziel gesetzt, eine stärkere Vereinheitlichung der unternehmensrechtlichen Regelungen mit den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu erreichen und gleichzeitig das Bilanzrecht des UGB insgesamt zu modernisieren und somit an internationale Gepflogenheiten anzupassen. Der vorliegende Artikel soll aus unternehmensrechtlicher Sicht1 aufzeigen, in welchen Bereichen eine Vereinheitlichung erreicht werden konnte und gleichzeitig einen Beitrag für die Diskussion liefern, ob eine gänzliche Vereinheitlichung möglich scheint bzw überhaupt ein erstrebenswertes Ziel darstellt.