Am 13. 1. 2015 wurde das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) im BGBl veröffentlicht. Die Änderungen treten mit 20. 7. 2015 in Kraft und sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Im Folgenden werden die Auswirkungen auf Konzernabschlüsse zusammengefasst, die gemäß den Bestimmungen der §§ 244 bis 267 UGB erstellt werden. Vorweg ist anzumerken, dass sich alle Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsbestimmungen zum Jahresabschluss - also der §§ 289 bis 243 UGB - mittelbar auch auf den Konzernabschluss auswirken; diese Änderungen werden im Folgenden nicht behandelt.1