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Noch einmal: Zurechnung von liechtensteinischen Stiftungseinkünften an den Stifter

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtBearbeiter: Werner WiesnerRWZ 2015/36RWZ 2015, 136 Heft 5 v. 28.5.2015

Die Zurechnung des einer liechtensteinischen Stiftung gewidmeten Vermögens und damit auch der daraus resultierenden Erträgnisse (weiterhin) an den Stifter oder den Begünstigten setzt eine nachvollziehbare Darstellung voraus, weshalb die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten nach den liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften (oder einer "wirtschaftlichen Eigentümerin" im Sinne der unionsrechtlichen "Geldwäscherichtlinie") den österreichischen einkommensteuerrechtlichen Zurechnungskriterien gleichgesetzt werden kann.

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