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Die zusätzlichen Aufgaben des Organs Stiftungsprüfer neben der Prüfung des Jahresabschlusses

Revision und KontrolleDr. Robert Reiter, WP und StB, CPA (US)RWZ 2015/26RWZ 2015, 94 Heft 3 v. 30.3.2015

Das Fachgutachten KFS PE 21 wurde im September 2014 neu gefasst. Der gegenüber der alten Fassung geänderte Titel des Fachgutachtens "Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer" berücksichtigt die gesamte Tätigkeit des Stiftungsprüfers. Diese geht über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus. Der Stiftungsprüfer hat zusätzliche Pflichten und Rechte im Vergleich zu einem Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung nach UGB. Hörmanseder hat in ihrem Artikel "Besonderheiten bei der Prüfung von Privatstiftungen" in RWZ 2/2015, 56 ff, die Tätigkeiten des Stiftungsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses von Privatstiftungen in diesem neu gefassten Fachgutachten dargestellt. Im vorliegenden Artikel sollen die sonstigen Tätigkeiten des Organs Stiftungsprüfer unter dem Blickwinkel der Beauftragung, der Unabhängigkeit und des Vertrages mit dem Stiftungsvorstand erläutert werden.

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