In der Praxis lassen sich unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss von Privatstiftungen beobachten. Dies rührt vor allem daher, dass die unternehmensrechtlichen Bestimmungen zur Darstellung des Eigenkapitals nach § 18 PSG sinngemäß anzuwenden sind. Der Verweis in § 18 PSG schafft zwar die Möglichkeit, den Besonderheiten der Privatstiftung Rechnung zu tragen, hat aber auch zur Folge, dass sich eine einheitliche Vorgehensweise in der Praxis nicht durchgesetzt hat und nach wie vor viele Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Privatstiftung bestehen. Vor diesem Hintergrund hat das AFRAC in einer kürzlich verabschiedeten Stellungnahme1 ausgewählte Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen beantwortet. Der nachfolgende Beitrag greift die Frage auf, wie das Eigenkapital der Privatstiftung sowie dessen Veränderungen abzubilden sind. Dabei werden der bisherige Diskussionsstand in der Literatur dargestellt sowie die Empfehlungen des AFRAC im Detail betrachtet und anhand eines Beispiels veranschaulicht.