Bei der Errichtung von Privatstiftungen behalten sich Stifter in vielen Fällen besondere Einflussmöglichkeiten vor. Dadurch können sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe möglicher Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche ergeben. Der folgende Beitrag behandelt die Angabe solch möglicher Ansprüche im Jahresabschluss und im Lagebericht.