Der vorliegende Beitrag betrachtet die geplanten Änderungen im schwedischen Recht, die anlässlich des neuen europäischen Regelungsrahmens für Abschlussprüfungen ab Mitte des Jahres 2016 für alle Mitgliedstaaten der EU anwendbar sind. Eingang finden die Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 5. 2006 (Änderungsrichtlinie 2014) und die neu erlassene Abschlussprüferverordnung 2014 in die schwedische Rechtsordnung primär durch Adaptierung des geltenden Wirtschaftsprüfungs- und Kapitalgesellschaftsrechtes. Die seitens der schwedischen Regierung eingesetzte und mit der Umsetzung betraute Expertenkommission erarbeitete ein umfangreiches Analyse- und Gesetzgebungspaket, das dem Justizministerium am 1. 10. 2015 präsentiert wurde zur anschließenden Vorlage der Beschlussfassung durch den Schwedischen Reichstag. Zentraler Bestandteil dieses Beitrages ist das geplante Umsetzungsvorhaben Schwedens infolge der Änderungsrichtlinie 2014 und Abschlussprüferverordnung 2014 mit primärem Fokus auf die darin formulierten Wahlrechte.