Die neue AFRAC-Stellungnahme zur bilanziellen Behandlung langfristiger Personalverpflichtungen nach den Vorschriften des UGB in der Fassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 wurde vor Kurzem veröffentlicht. Trotz umfangreicher Ausführungen zur Bilanzierung derartiger Verpflichtungen ergeben sich aus der Stellungnahme in einzelnen Bereichen praxisrelevante Anwendungsfragen. Diese sollen im Rahmen des vorliegenden Artikels sowie eines in der nächsten Ausgabe der RWZ erscheinenden Folgebeitrags diskutiert werden.