vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ende des (gesetzlichen) Wettbewerbsverbotes bei Ausscheiden aus der (Personen-)Gesellschaft

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2015/74RWZ 2015, 321 Heft 10 v. 27.10.2015

Das Wettbewerbsverbot des OG-Gesellschafters (oder Komplementärs) nach § 112 UGB endet mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft, wenn kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wird. Das gilt auch bei Ausschluss des Gesellschafters für die Zeit bis zur regulären Ausscheidungsmöglichkeit durch Kündigung.

OGH 11. 8. 2015, 4 Ob 71/15t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte